Pflegehilfsmittel online kaufen: Wählen Sie eine unserer 6 PflegeGut Pflegeboxen
Kostenfreies Pflegepaket: Alle Vorteile von Seeger PflegeGut im Überblick
Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln
Was ist die PflegeGut Pflegebox?
Mit der Pflegebox von PflegeGut erhalten Sie jeden Monat benötigte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. In der Pflegehilfsmittelbox sind individuelle Hilfsmittel wie Bettschutzauflagen, Flächen- und Händedesinfektion, Einmalhandschuhe, Mund-Nasen-Schutz oder Schutzschürzen enthalten. Füllen Sie einfach online den persönlichen Antrag auf Kostenübernahme der Pflegehilfsmittel aus und erhalten Sie die Pflegebox monatlich kostenfrei zu Ihnen nach Hause geliefert. Ausführlichere Informationen zur PflegeGut Pflegebox erhalten Sie auch in allen Seeger Filialen und telefonisch unter (030) 338 538 500.
Wie bekomme ich die Pflegebox?
Füllen Sie einfach Ihren persönlicher Antrag auf Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln online aus oder kommen Sie in eine unserer Seeger Filialen. Sobald Ihre Unterlagen bei uns eingegangen sind, kümmern wir uns um alle weiteren Formalitäten und um die Einreichung des Antrags auf Hilfsmittel bei Ihrer Pflegekasse. Ihre monatliche Pflegebox liefern wir Ihnen unmittelbar nach der Genehmigung des Antrages durch Ihre Pflegekasse – versandkostenfrei und direkt bis vor Ihre Haustür. Ausführlichere Informationen zur PflegeGut Pflegebox erhalten Sie auch in allen Seeger Filialen und telefonisch unter (030) 338 538 500.
Welche Produkte enthält die PflegeGut Pflegebox?
Sie möchten eine passende Pflegehilfsmittelbox beantragen? Entscheiden Sie sich für Ihre individuelle Pflegebox – unterschiedliche Produktzusammenstellungen ermöglichen es, dass die PflegeGut Box ideal und persönlich auf Ihre Bedürfnisse angepasst ist. So erhalten Sie zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Bettschutzauflagen, Flächen- und Händedesinfektion, Einmalhandschuhe, Mund-Nasen-Schutz oder Schutzschürzen in passender Menge und Größe. Weitere Infos zu den enthaltenen Produkten finden sie hier. Ausführlichere Informationen zur PflegeGut Pflegebox erhalten Sie auch in allen Seeger Filialen und telefonisch unter (030) 338 538 500.
Was bedeutet Pflegebedürftigkeit?
Die Pflegebedürftigkeit wird im § 14 Sozialgesetzbuch XI definiert. Sie bezeichnet einen Zustand, in dem eine Person mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung ihren Alltag auf Dauer nicht mehr selbständig bewältigen kann.
Als Krankheiten oder Behinderungen gelten u. a. Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat, Störungen das zentrale Nervensystem betreffend, wie z. B. Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen und geistige Behinderungen.
Wo kann ich mich zu Pflegeboxen, Anträgen & Kostenübernahme beraten lassen?
Ausführlichere Informationen zum Thema Pflege erhalten Sie in allen Seeger Filialen, telefonisch bei Ihrer Seeger Ansprechpartnerin Stefanie Ferriols Delgado oder an folgenden Anlaufstellen: Hausarzt, Facharzt, behandelnde Klinik, bei Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse, bei unabhängigen Patientenberatungen, Sozialdiensten, im Sozialamt, in der Seniorenberatungen und in Selbsthilfegruppen.
Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, dass die Versorgung von Pflegebedürftigen eine emotionale, körperliche, zeitintensive & finanzielle Herausforderung für alle Angehörigen bedeuten kann. Deshalb möchten wir Sie bei Seeger – Das Gesundheitshaus als verlässliches Familienunternehmen von der Beantragung bis zur monatlichen Belieferung mit kostenfreien Pflegehilfsmitteln unterstützen und Sie so tatkräftig unterstützen.
Was sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind z. B. Bettschutzauflagen, Flächendesinfektion, Händedesinfektion, Handschuhe, Mund-Nasen-Schutz und Schutzschürzen.
Das Hilfsmittelverzeichnis unterscheidet Pflegehilfsmittel nach den folgenden zwei Produktgruppen:
PG51: erstattungsfähige, wiederverwendbare Pflegehilfsmittel
Zum Beispiel wiederverwendbare / waschbare Bettschutzauflagen
PG54: erstattungsfähige, zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Verbrauchshilfsmittel sind zum Beispiel Bettschutzauflagen für den Einmalgebrauch
Welche Pflegehilfsmittel sind in der monatlichen Lieferung einer Pflegebox enthalten?
Mit der Seeger Pflegehilfsmittelbox von PflegeGut erhalten Sie folgenden Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:
- Bettschutzauflagen – für den Einmalgebrauch (PG 54) oder wiederverwendbar (PG 51) – schützen Matratzen vor Nässe und Verunreinigungen.
- Flächendesinfektion tötet Keime und Krankheitserreger ab. Eine regelmäßige, gründliche Reinigung von Kontaktflächen minimiert das Infektionsrisiko für alle Beteiligten.
- Handdesinfektion verringert Krankheitserreger auf der Haut und senkt das Infektionsrisiko für Bedürftige und Pfleger zusätzlich.
- Handschuhe bzw. Einmalhandschuhe sind leicht anzuwenden und werden als Basishygiene zum Schutz der Pflegeperson vor Krankheitserregern und Verunreinigungen genutzt.
- Mund-Nasen-Schutz kann die Tröpfcheninfektion in geschlossenen Räumen verhindern.
- Schutzschürzen bestehen aus wasserabweisendem Material und schützen die Kleidung vor Verschmutzungen während der Pflegetätigkeit.
Bei PflegeGut bestellen Sie unterschiedliche Pflegehilfsmittelboxen (1-6) – je nach Wunsch können Sie bezüglich des Inhalts Schwerpunkte setzen.
Weitere Infos zum Pflegebox-Inhalt lesen Sie weiter oben!
Antrag auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel – welche Voraussetzungen gelten?
Pflegebedürftige haben unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf eine monatliche Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln durch die Pflegekasse.
Die folgenden Voraussetzungen müssen für die Kostenübernahme erfüllt sein:
- Es muss ein Pflegegrad der Stufe 1 bis 5 vorliegen (ehemals Pflegestufe 0, 1, 2, 3).
- Die pflegebedürftige Person lebt zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft (nicht in einer stationären Senioreneinrichtung oder einem Pflegeheim).
- Die pflegebedürftige Person wird von einer Privatperson alleine oder gemeinsam mit einem ambulanten Pflegedienst betreut.
Sind bei Ihnen oder einem Familienmitglied diese Voraussetzungen gegeben, sollte einem Antrag auf Pflegehilfsmittel nichts mehr im Weg stehen.
Welche Vorteile hat eine kostenlose Abo-Lieferung mit PflegeGut?
Pflegehilfsmittel einfach online beantragen – Ihre PflegeGut Vorteile:
- Beratung: Unsere Fachberater*innen stehen Ihnen jederzeit zur Seite
- Qualität: Sie erhalten ausschließlich Hilfsmittel namhafter Hersteller.
- Individuelle Pflegebox: Anpassungen der Paketinhalte sind monatlich möglich.
- Zuzahlungsfrei: Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.
- Versandkostenfrei: Versand erfolgt kostenfrei an die Adresse Ihrer Wahl.
- Zeitersparnis: Bequeme und kostenfreie Lieferung direkt zu Ihnen nach Hause.
- Keine Vertragsbindung: Und damit jederzeit kündbar.
- Keine Formalitäten: Kümmern Sie sich um Ihre Lieben, wir kümmern uns um die Formalitäten.
Wie erhalte ich meine zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel?
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln im Rahmen der Pflegeversicherung, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Kostenträgern zu leisten sind. Zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zählen sämtliche Produkte, welche die häusliche Pflege ermöglichen und erleichtern.
Die Kosten für Hilfsmittel zum Verbrauch werden bis zu 40 Euro pro Monat von der Pflegekasse erstattet. Zu den Verbrauchsgütern zählen zum Beispiel Mundschutz, Kleiderschutz, saugende Bettschutzeinlagen und Einmalhandschuhe. Zum Gebrauch bestimmte, technische Pflegehilfsmittel wie etwa Pflegebetten oder Duschwagen werden oft leihweise überlassen, sodass eine Zuzahlung entfällt.
Wie kann ich die kostenlose Pflegebox PflegeGut beantragen?
Sie erhalten Ihren persönlichen Antrag auf Kostenübernahme der Pflegehilfsmittel vor Ort in Ihrer Seeger Filiale oder online als Download – zum PflegeGut Antrag.
Besuchen Sie einfach eine unserer zahlreichen Seeger Filialen und füllen Sie das Pflegehilfsmittel Antragsformular direkt vor Ort aus oder nehmen Sie den Antrag auf Hilfsmittel mit nach Hause. Gern können Sie uns das Dokument auch im kostenfreien Antwortumschlag zusenden. Und natürlich funktioniert der Pflegehilfsmittel-Antrag auch einfach online!
Sobald Ihre Unterlagen bei uns eingegangen sind, kümmern wir uns um alle weiteren Formalitäten und um die Einreichung des Antrags auf Hilfsmittel bei Ihrer Pflegekasse. Ihre monatliche Belieferung startet unmittelbar nach der Genehmigung des Antrages durch Ihre Pflegekasse – versandkostenfrei und direkt bis vor Ihre Haustür.