Pflegegrad 3: Leistungen & Voraussetzungen im Überblick

Personen mit Pflegegrad 3 sind in ihrer Selbstständigkeit schwer beeinträchtigt und können die Aufgaben des alltäglichen Lebens nicht mehr alleine bewältigen. Deshalb benötigen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 regelmäßige Unterstützung, oftmals auch durch professionelle Pflegepersonen.
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Die Pflegeversicherung stellt umfassende Angebote zur finanziellen Entlastung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen bereit. Wir vom Sanitätshaus Seeger informieren Sie über alle wichtigen Aspekte: Von den Pflegegrad 3 Voraussetzungen bis hin zu den verfügbaren Leistungen und praktischen Hilfsmitteln aus unserem Pflegebedarf

Was bedeutet Pflegegrad 3?

Die Einstufung in den Pflegegrad 3 erfolgt bei einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Was kann man bei Pflegegrad 3 nicht mehr alleine bewältigen?

Alltägliche Tätigkeiten wie die Körperhygiene, das Anziehen, die Nahrungsaufnahme oder die eigene Versorgung können nicht mehr ohne Hilfe von außen ausgeführt werden. Dabei können eine schwere Krankheit, ein Unfall oder auch hohes Alter für den Verlust der Selbstständigkeit verantwortlich sein.

Der Anspruch auf Sach- und Geldleistungen bei Pflegegrad 3 erleichtert die häusliche Pflege erheblich und entlastet Angehörige. Auch die Pflege in einer Pflegeeinrichtung kann in Betracht gezogen werden. Seit der Pflegereform von 2017 hat sich das neue System der Pflegegrade etabliert, welches nicht mit den alten Pflegestufen übereinstimmt. Was bedeutet Pflegestufe 3 im alten System? Pflegebedürftige der ehemaligen Pflegestufe 3 wurden in den aktuellen Pflegegrad 4 eingestuft. Lag zusätzlich eine Demenzerkrankung vor, erfolgte die Einstufung in Pflegegrad 5.

Pflegegrad 3: Einstufung und Begutachtung

Wann bekommt man Pflegegrad 3? Die Einstufung erfolgt nach einer umfassenden Begutachtung des Medizinischen Dienstes (MD). Dabei werden sechs Kategorien der Selbstständigkeit bewertet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte.

Je nach Grad der Selbstständigkeit werden in den einzelnen Kategorien Punkte vergeben und gewichtet addiert. Zwischen 47,5 und 70 Punkten wird der Pflegegrad 3 vergeben. Die Begutachtung berücksichtigt sowohl körperliche als auch geistige Einschränkungen, wodurch das System gerechter geworden ist im Vergleich zu den früheren Pflegestufen.

Pflegegrad 3: Diese Voraussetzungen sind zu beachten

Um Unterstützung aufgrund des Pflegegrad 3 zu beantragen, muss zunächst ein Antrag auf Pflegeleistungen bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Bei der anschließenden Pflegebegutachtung wird detailliert untersucht, wie selbstständig die pflegebedürftige Person in den verschiedenen Lebensbereichen ist und wo konkret Unterstützung notwendig ist.

Die Voraussetzungen für Pflegegrad 3 sind erfüllt, wenn die Gesamtpunktzahl zwischen 47,5 und 70 Punkten liegt. Dies entspricht einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Typische Situationen, die zu dieser Einstufung führen, sind beispielsweise die Notwendigkeit umfangreicher Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden oder bei der Nahrungsaufnahme. Auch kognitive Einschränkungen wie Orientierungsprobleme oder Verhaltensauffälligkeiten können maßgeblich zur Punktevergabe beitragen.

Pflegegrad 3: Leistungen zur Unterstützung der häuslichen Pflege

In vielen Fällen werden Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 noch in den eigenen vier Wänden von Angehörigen versorgt. Um die Pflegesituation zu Hause zu erleichtern, stellt die Pflegeversicherung verschiedene Geld- und Sachleistungen zur Verfügung.

  • Pflegegeld: Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 steht ein Pflegegeld von 599 Euro pro Monat zu.
     
  • Pflegesachleistungen: Bei ambulanter Pflege durch einen Pflegedienst können Leistungen bis zu 1.497 Euro monatlich direkt abgerechnet werden.
     
  • Kombinationsleistung: Bei der Kombinationsleistung nehmen Sie anteilig Pflegesachleistungen und Pflegegeld in Anspruch. Sie beanspruchen zum Beispiel 75 Prozent Ihrer Pflegesachleistungen und erhalten gleichzeitig 25 Prozent des vollen Pflegegelds. Das Verhältnis von Geld und Sachleistung können Sie selbst festlegen. Die Kombinationsleistung ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie nur stellenweise Pflegesachleistungen beanspruchen
     
  • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Dieser kann für verschiedene Zwecke verwendet werden, oft profitieren Personen mit Pflegegrad 3 von einer Haushaltshilfe, welche pflegende Familienangehörige entlastet.
     
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Bis zu 42 Euro monatlich werden für Einmalprodukte wie Handschuhe oder Desinfektionsmittel gezahlt. Besonders praktisch ist unsere kostenfreie Pflegebox, die wir Ihnen monatlich mit den wichtigsten Pflegehilfsmitteln nach Hause liefern.
     
  • Hausnotruf: Zuschuss von bis zu 25,50 Euro monatlich.
     
  • Wohnraumanpassung: Personen mit Pflegegrad 3 sind in ihrer Mobilität eingeschränkt und können sich in den eigenen vier Wänden nicht mehr wie gewohnt fortbewegen. Eine Wohnungsanpassung kann dabei helfen, die Selbstständigkeit zu bewahren. Barrierefreie Umbauten, wie etwa die Integration von Hilfsmittel für Bad und WC oder Pflegebetten, werden mit bis zu 4.180 Euro je Gesamtmaßnahme unterstützt.
     
  • Wohngruppenzuschuss: Wenn die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist oder der Kontakt mit anderen Pflegebedürftigen fehlt, kann der Umzug in eine Wohngruppe eine Alternative sein. Die Pflegekasse stellt dafür monatlich 224,00 Euro bereit.
     

Unterstützung für pflegende Angehörige bei Pflegegrad 3

Pflegende Angehörige haben Anspruch auf zusätzliche Unterstützung, die über die direkten Pflegeleistungen hinausgeht. Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Entlastungsangebote, um die oft herausfordernde Pflegesituation zu erleichtern.

Pflegekurse vermitteln wichtiges Wissen über Pflegetechniken und den Umgang mit der Pflegebedürftigkeit. Die Kosten für diese Schulungen werden von der Pflegekasse übernommen und können sowohl in Gruppen als auch individuell zu Hause durchgeführt werden. Berufstätige Angehörige können Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, um sich um ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder zu kümmern. Diese Auszeiten werden teilweise finanziell unterstützt und bieten rechtlichen Schutz vor Kündigung.

Zusätzlich stehen psychosoziale Beratungsangebote zur Verfügung, die dabei helfen, mit der emotionalen Belastung der Pflegesituation umzugehen. Selbsthilfegruppen und Gesprächskreise ermöglichen den Austausch mit anderen Betroffenen und schaffen ein unterstützendes Netzwerk.

Pflegegrad 3: Professionelle Pflegeunterstützung

Den Bedürfnissen pflegebedürftiger Angehöriger gerecht zu werden und gleichzeitig alle weiteren Aufgaben des alltäglichen Lebens zu bewerkstelligen, kann zu Überforderung führen. Um pflegende Angehörige zu entlasten, gibt es verschiedene professionelle Unterstützungsmöglichkeiten, die von der Pflegekasse finanziell bezuschusst werden.

Diese Entlastungsangebote sind darauf ausgelegt, sowohl kurzfristige als auch längerfristige Lösungen zu bieten. Sie ermöglichen es pflegenden Angehörigen, sich zu erholen, beruflichen Verpflichtungen nachzugehen oder einfach Zeit für sich selbst zu finden. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die pflegebedürftige Person weiterhin die notwendige Betreuung und Pflege erhält.

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 3

Nach einem Krankenhausaufenthalt sind pflegebedürftige Angehörige auf intensive Pflege und Unterstützung im Alltag angewiesen. Dies können berufstätige Familienmitglieder oft nicht selbst gewährleisten. Auch wenn die Pflegeperson zeitweise nicht pflegen kann und niemand die Vertretung zuhause übernehmen kann, stellt sich die Frage nach professioneller Unterstützung.

In solchen Fällen kann auf die Option der Kurzzeitpflege zurückgegriffen werden. Für maximal 56 Tage im Jahr kann sich die pflegebedürftige Person, beispielsweise in einem Pflegeheim mit professionellen Pflegepersonen, erholen, bis die häusliche Pflege wieder möglich ist. Die Kurzzeitpflege wird über den gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Höhe von 3.539 Euro jährlich finanziert. Während der Kurzzeitpflege wird die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt, sodass laufende Kosten abgedeckt bleiben.

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3

Pflegenden Angehörigen ist es meist nicht möglich, 365 Tage im Jahr für ein pflegebedürftiges Familienmitglied zu sorgen. Berufliche oder auch private Reisen können Gründe für eine zeitlich begrenzte Abwesenheit sein. Auch Krankheit oder Erschöpfung der Pflegeperson machen eine Vertretung notwendig.

Wenn die Abwesenheitsdauer sechs Wochen im Jahr nicht überschreitet, können Sie die sogenannte Verhinderungspflege geltend machen. Dabei übernimmt ein ambulanter Pflegedienst oder eine andere geeignete Pflegeperson die Betreuung zu Hause. Die Verhinderungspflege wird ebenfalls über den gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Höhe von 3.539 Euro jährlich finanziert. Während der Verhinderungspflege wird die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt, was zusätzliche finanzielle Sicherheit bietet.

Gemeinsamer Jahresbetrag ab Pflegegrad 2: Das sind Ihre Möglichkeiten

Eine flexible Nutzung der Budgets für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ist möglich und bietet Ihnen mehr Spielraum bei der Pflegeplanung. Der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro kann individuell auf beide Pflegeformen aufgeteilt werden, je nach Ihren persönlichen Bedürfnissen.

Sie haben verschiedene Kombinationsmöglichkeiten: Das gesamte Budget kann für Kurzzeitpflege genutzt werden, wodurch sich die maximale Nutzungsdauer auf bis zu 56 Tage erhöht. Umgekehrt können Sie den Betrag vollständig für Verhinderungspflege verwenden und damit bis zu sechs Wochen professionelle Vertretung zu Hause finanzieren. Auch eine anteilige Aufteilung ist möglich, beispielsweise die Hälfte für Kurzzeitpflege und die andere Hälfte für Verhinderungspflege.

Diese Flexibilität ermöglicht es, die Unterstützung genau dann zu nutzen, wenn sie am dringendsten benötigt wird, und sie optimal an die jeweilige Lebenssituation anzupassen.

Tagespflege und Nachtpflege bei Pflegegrad 3

Vor allem berufstätige, pflegende Angehörige haben oft Schwierigkeiten, die tägliche Pflege und den eigenen Alltag miteinander in Einklang zu bringen. Um Überforderung entgegenzuwirken, kann das Angebot der Tagespflege oder Nachtpflege für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 eine wichtige Entlastung darstellen.

Angehörige haben so die Möglichkeit, ihr zu pflegendes Familienmitglied für einige Stunden in eine Pflegeeinrichtung zu bringen und anschließend wieder abzuholen. Pflege und Beruf sind dadurch besser vereinbar. Die Tagespflege bietet nicht nur professionelle Betreuung, sondern auch soziale Kontakte und aktivierende Angebote für die Pflegebedürftigen.

Die Pflegekasse zahlt monatlich einen Zuschuss von 1.357 Euro zur Tages- und Nachtpflege. Besonders vorteilhaft ist, dass diese Leistung zusätzlich zum Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen gewährt wird und diese nicht mindert.

Vollstationäre Pflege: Heimkosten bei Pflegegrad 3

Da Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 erheblich in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind, ist auch die vollstationäre Pflege eine denkbare Option. Diese Entscheidung wird oft getroffen, wenn die häusliche Pflege nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann oder die Belastung für die Angehörigen zu groß wird.

Die Pflegekasse unterstützt Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 bei vollstationärer Pflege mit 1.319 Euro monatlich. Allerdings ist zu beachten, dass weiterhin eine erhebliche Eigenbeteiligung vorausgesetzt wird, die je nach Pflegeeinrichtung und Region stark variieren kann. Diese Eigenbeteiligung umfasst Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.

Wenn Sie sich für die vollstationäre Pflege entscheiden, entfällt die Unterstützung für die häusliche Pflege und damit Ihr Anspruch auf das mit dem Pflegegrad 3 einhergehende Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen.

Pflegegrad 3: Widerspruch einlegen

Nach der Pflegebegutachtung vergehen in der Regel ein bis zwei Wochen, bis Sie über die Pflegekasse einen Brief über die vorgenommene Einstufung erhalten. Sollten Sie mit dem erhaltenen Pflegegrad nicht einverstanden sein, weil Sie beispielsweise eine höhere Pflegebedürftigkeit vermuten, können Sie Widerspruch einlegen.

Dabei ist maßgeblich, dass Sie Ihren Widerspruch fristgerecht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids einreichen. Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen und gut begründet werden. Hilfreich ist es, wenn Sie konkrete Beispiele aus dem Pflegealltag anführen, die bei der ersten Begutachtung möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

Bei einem erfolgreichen Widerspruch wird eine erneute Begutachtung durchgeführt. Diese kann zu einer höheren Einstufung führen, die dann rückwirkend ab dem ursprünglichen Antragsdatum gilt. Mehr Informationen zu Formalia und Ablauf finden Sie in unserem Ratgeber zum Pflegegrad.

Pflegegrad 3: Fallbeispiel

Bei der 60-jährigen Luise Schreiber wurde vor kurzem Morbus Parkinson diagnostiziert. Bislang reichte ihr die Unterstützung ihrer Tochter. Zwar kann Frau Schreiber ihren eigenen Körper noch bewegen, aber mit Fortschreiten der Krankheit wird das für sie immer schwerer. Sie wird beim Gehen unsicher und benötigt auch beim Kochen Hilfe. 

An manchen Tagen hat sie kaum Motivation, ihre sozialen Kontakte zu pflegen und die psychische Belastung der Krankheit mündet in leicht aggressivem Verhalten und depressiven Phasen.

Nach Überprüfung des Antrags wird Frau Schreiber ein Pflegegrad 3 bescheinigt (55 Punkte). Sie bekommt nun täglich Unterstützung durch einen Pflegedienst, der ihr beim Aufstehen, der Körperpflege und dem Kochen hilft. Zusätzlich erhält sie einmal wöchentlich eine ambulante Therapie, um ihren Gemütszustand zu stabilisieren.

Pflegegrad 3 erfolgreich bewältigen: mit Seeger an Ihrer Seite

Der Pflegegrad 3 bringt zwar erhebliche Herausforderungen mit sich, aber durch die umfangreichen Leistungen der Pflegeversicherung und die richtige Unterstützung lässt sich die Pflegesituation erfolgreich bewältigen. Die Vielzahl der verfügbaren Hilfen ermöglicht es, individuelle Lösungen zu finden, die sowohl den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen als auch ihrer Angehörigen gerecht werden.

Dabei steht Ihnen das Team von Seeger als kompetenter Partner zur Seite. Wir kennen die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen und unterstützen Sie mit unserem umfassenden Fachwissen. In unseren Seeger Gesundheitshäusern oder am Servicetelefon beraten unsere Expert*innen Sie gerne zu geeigneten Hilfsmitteln und Pflegelösungen.

Von der kostenlosen Pflegebox bis hin zu individuellen Pflegebetten: Wir finden gemeinsam die passende Lösung für Ihre Pflegesituation. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich umfassend beraten!

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