Pflegegrad 3: Leistungen & Voraussetzungen im Überblick

Personen mit Pflegegrad 3 sind in ihrer Selbstständigkeit schwer beeinträchtigt, sodass sie die Aufgaben des alltäglichen Lebens nicht mehr alleine ausführen können. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 sind auf regelmäßige Unterstützung angewiesen.
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Was bedeutet Pflegegrad 3?

Die Einstufung in den Pflegegrad 3 erfolgt, wenn eine starke Beeinträchtigung der Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen festgestellt werden konnte. Alltägliche Tätigkeiten, wie die Körperhygiene oder die eigene Versorgung, können nicht mehr ohne Hilfe von außen bewältigt werden. Dabei können eine schwere Krankheit, ein Unfall oder auch hohes Alter für den Verlust der Selbstständigkeit verantwortlich sein. Der Anspruch auf Sachleistungen und Geldleistungen bei Pflegegrad 3 erleichtert die häusliche Pflege und entlastet Angehörige. Außerdem kann auch die Pflege in einer Pflegeeinrichtung in Betracht gezogen werden. Seit der Pflegereform von 2017 hat sich das neue System der Pflegegrade etabliert, welches nicht mit den alten Pflegestufen übereinstimmt. Pflegebedürftige der ehemaligen Pflegestufe 3 wurden im Zuge der Pflegereform in den nächsthöheren, also den aktuellen Pflegegrad 4, eingestuft. Lag neben der Pflegestufe 3 eine zusätzliche Demenzerkrankung vor, werden pflegebedürftige Versicherte aktuell in Pflegegrad 5 eingestuft.

Pflegegrad 3: Diese Voraussetzungen sind zu beachten

Um Unterstützung aufgrund des Pflegegrad 3 zu beantragen, muss zunächst ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden. Im Anschluss wird bei der Pflegebegutachtung untersucht, wie selbstständig die pflegebedürftige Person ist und wo Unterstützung notwendig ist. Je nach Selbstständigkeit werden in sechs Kategorien Punkte vergeben und addiert. Daraus ergibt sich der entsprechende Pflegerad. Zwischen 47,5 und 70 Punkten wird der Pflegegrad 3 vergeben. Mehr Informationen zum Pflegegutachten und den geltenden Kriterien finden Sie in unserem Ratgeber zum Pflegegrad

Pflegegrad 3: Leistungen zur Unterstützung der häuslichen Pflege

In vielen Fällen werden Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 noch in den eigenen vier Wänden von Angehörigen, Bekannten oder Freunden versorgt. Um die Pflegesituation zu Hause zu erleichtern, stellt die Pflegeversicherung bei Pflegegrad 3 verschiedene Geldleistungen sowie Sachleistungen zur Verfügung. 

Alle Leistungen für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 im Überblick:

  • Pflegegeld bei Grad 3: Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 steht ein Pflegegeld von 599,00 Euro im Monat zu.
     
  • Pflegesachleistungen: Bei Pflegegrad 3 stehen Pflegebedürftigen auch sogenannte Sachleistung zur Verfügung. Wenn die Pflege zu Hause stattfindet, aber von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt wird, kann dieser Leistungen von monatlich bis zu 1.497,00 Euro direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
     
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 ist ein Entlastungsbetrag von 131,00 Euro im Monat vorgesehen. Dieser kann für verschiedene Zwecke verwendet werden, oft profitieren Personen mit Pflegegrad 3 von einer Haushaltshilfe, welche pflegende Familienangehörige entlastet.
     
  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Einmalprodukte, wie Handschuhe, Masken oder Desinfektionstücher, können mit der Pflegekasse bei einem Betrag von bis zu 42,00 Euro im Monat abgerechnet werden. Besonders praktisch funktioniert das mit einer kostenfreien Pflegebox, die wir Ihnen monatlich nach Hause liefern.
     
  • Hausnotruf: Abgesetzte Hausnotrufe werden mit 25,50 Euro im Monat bezuschusst.
     
  • Wohnraumanpassung: Personen mit Pflegegrad 3 sind in ihrer Mobilität eingeschränkt und können sich in den eigenen vier Wänden nicht mehr wie gewohnt fortbewegen. Eine Wohnungsanpassung kann dabei helfen, Selbstständigkeit zu bewahren. Projekte dieser Art werden mit 4.180,00 Euro je Gesamtmaßnahme unterstützt.
     
  • Wohngruppenzuschuss: Wenn die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist oder der Kontakt mit anderen Pflegebedürftigen fehlt, kann der Umzug in eine Wohngruppe eine Alternative sein. Die Pflegekasse stellt dafür monatlich 224,00 Euro bereit.

Pflegegrad 3: Professionelle Pflegeunterstützung

Den Bedürfnissen von pflegebedürftigen Angehörigen gerecht zu werden und zeitgleich alle weiteren Aufgaben des alltäglichen Lebens zu bewerkstelligen, kann zu Überforderung führen. Um pflegende Angehörige zu unterstützen, gibt es verschiedene Entlastungsmöglichkeiten, die von der Pflegekasse finanziell bezuschusst werden.

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 3

Nach einem Krankenhausaufenthalt sind pflegebedürftige Angehörige auf intensive Pflege und Unterstützung im Alltag angewiesen. Dies können (berufstätige) Familienmitglieder oft nicht selbst gewährleisten. In solchen Fällen kann auf die Option der Kurzzeitpflege zurückgegriffen werden. Für maximal 56 Tage im Jahr kann sich der oder die Pflegebedürftige, beispielsweise in einem Pflegeheim mit professionellen Pflegepersonen, erholen, bis die häusliche Pflege wieder möglich ist. Die Pflegekasse stellt dafür jährlich 1.854,00 Euro zur Verfügung. 

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3

Pflegenden Angehörigen ist es meist nicht möglich, 365 Tage im Jahr für ein pflegebedürftiges Familienmitglied zu sorgen. Berufliche oder auch private Reisen können Gründe für eine zeitlich begrenzte Abwesenheit sein. Wenn die Abwesenheitsdauer sechs Wochen im Jahr nicht überschreitet, können Sie hier die sogenannte Verhinderungspflege geltend machen. Dabei übernimmt die Pflegekasse 1.685,00 Euro im Jahr für die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst

Gemeinsamer Jahresbetrag ab Pflegegrad 2: Das sind Ihre Möglichkeiten

Wichtige Änderungen bei der Pflege zum 1. Juli 2025

Zum 1. Juli 2025 tritt das Pflegeunterstützungsgesetz und Pflegeentlastungsgesetz (PUEG) in Kraft, das wichtige Vereinfachungen bei der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege mit sich bringt.

Bisher getrennte Leistungsbeträge werden zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammengefasst. Das bedeutet, dass Ihnen künftig ein kalenderjährlicher Gesamtleistungsbetrag von bis zu 3.539,00 Euro zur Verfügung steht. Diesen Betrag können Sie flexibel nach Ihrem Bedarf für beide Leistungsarten nutzen.

Ein weiterer Vorteil ist, dass die bisherigen, oft komplizierten Übertragungsregelungen entfallen. Das macht die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege deutlich unkomplizierter.

Tagespflege und Nachtpflege bei Pflegegrad 3

Vor allem berufstätige, pflegende Angehörige haben oft Schwierigkeiten, die tägliche Pflege und den eigenen Alltag miteinander in Einklang zu bringen. Um Überforderung entgegenzuwirken, kann das Angebot der Tagespflege bzw. Nachtpflege für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 eine Entlastung darstellen. Angehörige haben so die Option, ihr zu pflegendes Familienmitglied für einige Stunden in eine Pflegeeinrichtung zu fahren und anschließend wieder abzuholen. Pflege und Beruf sind so besser vereinbar. Die Pflegekasse zahlt monatlich einen Zuschuss von 1.357,00 Euro zur Tages- und Nachtpflege. 

Vollstationäre Pflege: Heimkosten bei Pflegegrad 3

Da Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 erheblich in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind, ist auch die vollstationäre Pflege eine denkbare Option. Die Pflegekasse unterstützt Pflegebedürftige des entsprechenden Pflegegrades mit 1.319,00 Euro im Monat, allerdings ist zu beachten, dass weiterhin eine erhebliche Eigenbeteiligung vorausgesetzt wird. Wenn Sie sich für die vollstationäre Pflege entscheiden, entfällt die Unterstützung für die häusliche Pflege und damit Ihr Anspruch auf das mit dem Pflegegrad 3 einhergehende Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen. 

Pflegegrad 3: Widerspruch einlegen

Nach der Pflegebegutachtung vergehen in der Regel ein bis zwei Wochen, bis Sie über die Pflegekasse einen Brief über die vorgenommene Einstufung erhalten. Sollten Sie mit dem erhaltenen Pflegegrad nicht einverstanden sein, weil Sie beispielsweise eine höhere Pflegebedürftigkeit vermuten, können Sie Widerspruch einlegen. Dabei ist maßgeblich, dass Sie Ihren Widerspruch fristgerecht innerhalb von vier Wochen einreichen. Mehr Informationen zu Formalia und Ablauf finden Sie in unserem Ratgeber zum Pflegegrad. 

Pflegegrad 3: Fallbeispiel

Bei der 60-jährigen Luise Schreiber wurde vor kurzem Morbus Parkinson diagnostiziert, bislang reichte ihr die Unterstützung ihrer Tochter. Zwar kann Frau Schreiber ihren eigenen Körper noch bewegen, aber mit zunehmendem Fortschreiten der Krankheit wird es für sie schwerer. Sie wird beim Gehen unsicher und benötigt auch beim Kochen Hilfe.

An manchen Tagen hat sie wenig Motivation ihre sozialen Kontakte aufrecht zu erhalten und die psychische Belastung der Krankheit mündet in leicht aggressivem Verhalten und depressiven Phasen.

Nach Überprüfung des Antrags wird Frau Schreiber ein Pflegegrad 3 bescheinigt (55 Punkte). Sie bekommt nun tägliche Unterstützung durch einen Pflegedienst, der ihr beim Aufstehen, der Körperpflege und dem Kochen hilft. Zusätzlich erhält sich einmal wöchentlich eine ambulante Therapie, um ihren Gemütszustand zu stabilisieren.

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