Nach der Pflegebegutachtung vergehen in der Regel ein bis zwei Wochen, bis Sie über die Pflegekasse einen Brief über die vorgenommene Einstufung erhalten. Sollten Sie mit dem erhaltenen Pflegegrad nicht einverstanden sein, weil Sie beispielsweise eine höhere Pflegebedürftigkeit vermuten, können Sie Widerspruch einlegen.
Dabei ist maßgeblich, dass Sie Ihren Widerspruch fristgerecht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids einreichen. Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen und gut begründet werden. Hilfreich ist es, wenn Sie konkrete Beispiele aus dem Pflegealltag anführen, die bei der ersten Begutachtung möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Bei einem erfolgreichen Widerspruch wird eine erneute Begutachtung durchgeführt. Diese kann zu einer höheren Einstufung führen, die dann rückwirkend ab dem ursprünglichen Antragsdatum gilt. Mehr Informationen zu Formalia und Ablauf finden Sie in unserem Ratgeber zum Pflegegrad.