Pflegegrad 5: Leistungen & Voraussetzungen im Überblick

Der Pflegegrad 5 ist der höchste der fünf Pflegegrade, der nach der Pflegereform von 2017 eingeführt wurde und die früheren Pflegestufen ablöste.

Personen, die in diesen Pflegegrad eingestuft werden, sind in ihrer Selbstständigkeit schwerstens eingeschränkt und benötigen weitreichende Unterstützung in allen Bereichen der Alltagsbewältigung. Aufgrund des besonders hohen Unterstützungsbedarfs stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 die umfassendsten Leistungen aus der Pflegekasse zu.

Wir vom Sanitätshaus Seeger informieren Sie umfassend über die Voraussetzungen für Pflegegrad 5, die verschiedenen Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten. Zudem zeigen wir Ihnen, welche Hilfsmittel und Services Ihnen zur Verfügung stehen, um die Pflege bestmöglich zu gestalten.

Was ist Pflegegrad 5?

Wer bekommt Pflegegrad 5? Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 sind in ihren Alltagskompetenzen schwerstens eingeschränkt und auf kontinuierliche Unterstützung von Angehörigen oder einem professionellen Pflegedienst angewiesen. Schwere körperliche Behinderungen, neurologische Erkrankungen oder Demenz im fortgeschrittenen Stadium, die eine ständige medizinische Überwachung und Kontrolle erfordern, sind typische Beispiele für die Einstufung in den Pflegegrad 5.

Die Entscheidung, ob Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden, sollte gemeinsam von Betroffenen und deren Angehörigen getroffen werden. Je nach Wahl stehen verschiedene Geld- und Sachleistungen zur Verfügung, die die häusliche Pflege erleichtern. Auch bei einem Umzug in eine Pflegeeinrichtung leistet die Pflegekasse einen erheblichen Zuschuss zu den Heimkosten.

Wie erfolgt die Einstufung in Pflegegrad 5?

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Für die Einstufung in einen Pflegegrad muss zunächst ein Antrag auf Pflegeleistungen bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Anschließend kommt eine Fachperson des Medizinischen Dienstes zu Ihnen nach Hause, um die Pflegebegutachtung durchzuführen. Dabei wird die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person in sechs verschiedenen Kategorien untersucht und bewertet.

Die Pflegegrad 5 Kriterien basieren auf einem Punktesystem: Für eine Einstufung in den höchstmöglichen Pflegegrad 5 muss ein Wert zwischen 90 und 100 Punkten erreicht werden. Dies bedeutet schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Wenn Sie mehr über den genauen Ablauf der Pflegebegutachtung wissen möchten, informieren Sie sich gerne in unserem Ratgeber "Was ist ein Pflegegrad". Dort finden Sie auch alle Pflegegrad 5 Leistungen übersichtlich in einer Tabelle.

Pflegegrad 5: Zuschüsse zur Unterstützung der häuslichen Pflege

Viele Pflegebedürftige ziehen es auch nach der Einstufung in den Pflegegrad 5 vor, im vertrauten Wohnumfeld zu bleiben. Um den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen gerecht zu werden und pflegende Angehörige zu entlasten, stehen Personen mit Pflegegrad 5 folgende Leistungen zu:

  • Pflegegeld bei Pflegegrad 5: Pflegebedürftige erhalten monatlich 990 Euro Pflegegeld, das sie frei verwenden können. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 sind verpflichtet, vierteljährlich an kostenlosen Beratungsgesprächen nach § 37.3 SGB XI teilzunehmen. Diese Termine bieten die Möglichkeit, individuelle Pflegefragen zu klären und Unterstützung zu erhalten.
     
  • Pflegesachleistungen: Für professionelle Pflegeleistungen durch ambulante Pflegedienste stehen monatlich 2.299 Euro für die in Anspruch genommenen Sachleistungen zur Verfügung. Der Pflegedienst kann direkt mit der Pflegekasse abrechnen, wodurch für Sie kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht.
     
  • Kombinierte Leistungen: Sie haben die Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander zu kombinieren. Dabei reduziert sich das Pflegegeld entsprechend dem Anteil der genutzten Sachleistungen. Diese flexible Lösung ermöglicht es, sowohl auf professionelle Hilfe als auch auf die Unterstützung von Angehörigen zu setzen.
     
  • Entlastungsleistungen: Monatlich stehen 131 Euro für verschiedene Betreuungs- und Entlastungsangebote bereit. Diese können für Haushaltshilfen, Betreuungsgruppen oder andere unterstützende Maßnahmen eingesetzt werden, die pflegende Angehörige entlasten.
     
  • Pflegehilfsmittel: Die Pflegeversicherung übernimmt größtenteils die Kosten für technische Hilfsmittel wie Pflegebetten oder auch Rollatoren. Zusätzlich werden für den Verbrauch bestimmte Pflegemittel wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel mit bis zu 42 Euro monatlich bezuschusst. Unsere kostenfreie Pflegebox liefert Ihnen diese Artikel bequem nach Hause.
     
  • Wohnungsanpassungen: Bauliche Veränderungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes werden mit bis zu 4.180 Euro gefördert. Solche Anpassungen, wie barrierefreie Badumbauten, erleichtern den Pflegealltag erheblich.
     
  • Wohngruppenzuschuss: Auch der Umzug in eine Wohngruppe für Pflegebedürftige kann eine Option sein. Die Pflegeversicherung unterstützt den Umzug mit 224,00 Euro im Monat.
     
  • Digitale Pflegehilfen: Anerkannte digitale Pflegeanwendungen werden mit bis zu 53 Euro monatlich von der Pflegeversicherung unterstützt. Diese modernen Hilfsmittel können die Pflege und Betreuung sinnvoll ergänzen.

Pflegegrad 5: Professionelle Pflegeunterstützung im außerhäuslichen Rahmen

Verschiedene Umstände können dazu führen, dass die häusliche Pflege durch Angehörige durch professionelle Hilfe ergänzt oder zeitweise in eine Pflegeeinrichtung verlagert werden muss. Hierfür stehen verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung, die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Pflegegrad 5 zugeschnitten sind.

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 5

Kurzzeitpflege ist besonders nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen eine wichtige Option. Wenn pflegende Angehörige den intensiven Betreuungsbedarf vorübergehend nicht leisten können, übernimmt eine Pflegeeinrichtung die Versorgung. Die Pflegeversicherung unterstützt die Kurzzeitpflege mit 1.854 Euro jährlich für bis zu acht Wochen. Seit 2021 ist auch eine zehntägige Übergangspflege im Krankenhaus möglich, wenn die Anschlussversorgung noch nicht geklärt ist.

Verhinderungspflege für den Pflegegrad 5

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 5 kommt zum Einsatz, wenn pflegende Angehörige durch Krankheit oder andere Umstände verhindert sind. Die Pflegekasse stellt hierfür jährlich 1.685 Euro für bis zu sechs Wochen zur Verfügung. Professionelle Pflegekräfte oder andere geeignete Personen übernehmen während der Abwesenheit die Betreuung zu Hause. Diese Leistung ermöglicht es pflegenden Angehörigen, sich zu erholen, Urlaub zu machen oder anderen wichtigen Terminen nachzugehen, ohne sich Sorgen um die Versorgung ihrer pflegebedürftigen Angehörigen machen zu müssen.

Kombinationsleistungen und flexible Nutzung

Die Bedürfnisse von Menschen mit Pflegegrad 5 sind individuell sehr unterschiedlich. Daher ist es möglich, verschiedene Leistungen flexibel zu kombinieren und an die persönliche Situation anzupassen:
Bisher getrennte Leistungsbeträge werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammengefasst. Das bedeutet, dass Ihnen künftig ein kalenderjährlicher Gesamtleistungsbetrag von bis zu 3.539,00 Euro zur Verfügung steht. Diesen Betrag können Sie flexibel nach Ihrem Bedarf für beide Leistungsarten nutzen.

Ein weiterer Vorteil ist, dass die bisherigen, oft komplizierten Übertragungsregelungen entfallen. Das macht die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege deutlich unkomplizierter.

Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 5

Um pflegende Angehörige zu entlasten und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu ermöglichen, bietet die Tages- und Nachtpflege eine wertvolle Ergänzung zur häuslichen Versorgung. Wie viel Stunden Pflege bei Pflegegrad 5 benötigt werden, variiert individuell stark. Die teilstationäre Betreuung ermöglicht es, dass Pflegebedürftige tagsüber oder nachts professionell in einer Pflegeeinrichtung versorgt werden und anschließend wieder nach Hause zurückkehren können. Die Pflegeversicherung bezuschusst diese Form der Betreuung mit bis zu 2.085 Euro monatlich.

Vollstationäre Pflege: Heimkosten bei Pflegegrad 5

Wenn die häusliche Versorgung nicht mehr ausreicht, kann die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim notwendig werden. Menschen mit Pflegegrad 5 benötigen oft rund um die Uhr intensive Betreuung und medizinische Überwachung, die in den eigenen vier Wänden nicht mehr gewährleistet werden kann.

Die Pflegekasse beteiligt sich mit 2.096 Euro monatlich an den Pflegekosten. Wichtig zu wissen ist, dass bei vollstationärer Unterbringung alle anderen Leistungsansprüche wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen wegfallen. Zudem deckt der Zuschuss der Pflegekasse nur einen Teil der tatsächlichen Kosten ab. Bei den Heimkosten verbleibt daher ein erheblicher Eigenanteil, der von den Bewohner*innen oder deren Angehörigen getragen werden muss.

Zusätzliche Unterstützung für Angehörige

Pflegende Angehörige haben Anspruch auf verschiedene Unterstützungsleistungen, die ihnen helfen, Beruf und Pflege besser zu vereinbaren:

  • Pflegezeit: Arbeitnehmer*innen können sich bis zu sechs Monate vollständig unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen, um einen nahen Angehörigen zu pflegen. Diese Zeit bietet die Möglichkeit, sich intensiv der Pflege zu widmen oder eine langfristige Pflegelösung zu organisieren.
     
  • Familienpflegezeit: Als Alternative zur vollständigen Freistellung können Beschäftigte ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate reduzieren. Während dieser Zeit arbeiten sie in Teilzeit und können sich dennoch um ihre pflegebedürftigen Angehörigen kümmern.
     
  • Pflegeunterstützungsgeld: Bei einem akuten Pflegefall haben Arbeitnehmer*innen Anspruch auf bis zu zehn Arbeitstage bezahlte Freistellung. Diese Regelung greift beispielsweise, wenn ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird und schnell eine Betreuung organisiert werden muss.
     
  • Regelmäßige Pflegeberatung: Wer Pflegegeld erhält, ist verpflichtet, alle drei Monate eine kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen. Diese Termine dienen der Qualitätssicherung und bieten Gelegenheit, Fragen zur Pflege zu klären und Unterstützung zu erhalten.

Widerspruch bei Pflegegrad 5 einlegen

Etwa zwei bis drei Wochen nach der Pflegebegutachtung erhalten Sie einen Bescheid von der Pflegekasse, der Ihren Pflegegrad bestätigt. Sollten Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch einzulegen.

Ein Widerspruch kann sinnvoll sein, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihr Pflegebedarf nicht angemessen bewertet wurde oder sich Ihr Gesundheitszustand seit der Begutachtung verschlechtert hat. Im Widerspruchsverfahren wird Ihr Fall erneut geprüft, oft durch eine zweite Begutachtung.

Pflegegrad 5: Ein praktisches Beispiel

Marianne Schneider ist aufgrund eines schweren Unfalls seit einigen Jahren querschnittsgelähmt und kann weder Arme noch Beine selbständig bewegen. Eine selbstständige Nahrungsaufnahme ist daher nur bedingt möglich. Bis auf die körperlichen Einschränkungen ist Frau Schneider geistig fit.

An manchen Tagen beschäftigen sie die psychischen Folgen des Unfalls, sodass sie antriebslos wirkt und mit negativen Gedanken kämpft. Sie lebt vollstationär in einem Pflegeheim, um ihre Komplettversorgung zu garantieren.

Den Pflegegrad 5 bescheinigte ihr der Medizinische Dienst mit 95 Punkten.
 

 

Ihr Partner für die Pflege: Seeger unterstützt Sie

Der Pflegegrad 5 bringt große Herausforderungen mit sich, aber auch umfassende Unterstützungsmöglichkeiten. Die Vielzahl der verfügbaren Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten kann zunächst überwältigend wirken. Dabei stehen Ihnen die Expert*innen von Seeger zur Seite. Wir kennen die besonderen Bedürfnisse bei schwerer Pflegebedürftigkeit und nutzen unser umfassendes Fachwissen, um Betroffene und ihre Angehörigen bestmöglich zu begleiten. Sprechen Sie uns an und lassen Sie sich individuell beraten!

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