Pflegegrad 4: Leistungen & Voraussetzungen im Überblick

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 sind in ihrer Selbstständigkeit schwerstens beeinträchtigt und dadurch in ihrer Alltagsgestaltung auf Hilfe von professionellen Pflegepersonen und Angehörigen angewiesen.
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Da auch gewohnte Abläufe nicht mehr ohne Unterstützung funktionieren, haben Personen mit Pflegegrad 4 Anspruch auf Geldleistungen wie auch Sachleistungen, um ihren Alltag zu bestreiten und die Pflege zuhause zu vereinfachen. Dieser Ratgeber informiert über die Voraussetzungen und Leistungen für den Pflegegrad 4.

Was bedeutet Pflegegrad 4?

Personen mit Pflegegrad 4 sind schwerst in sämtlichen Alltagskompetenzen eingeschränkt und benötigen weitreichende Unterstützung zur Bewältigung täglicher Aufgaben. Verschiedene Umstände können dafür sorgen, dass Personen pflegebedürftig werden und den Pflegegrad 4 erhalten: Demenz, ein Schlaganfall oder auch psychische Erkrankungen sind nur einige Beispiele dafür. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 werden meist von Angehörigen in den eigenen vier Wänden gepflegt und erhalten ein monatliches Pflegegeld, entsprechend dem Pflegegrad 4, um die Familie finanziell zu entlasten. Auch andere Leistungen, wie der Aufenthalt in einer professionellen Pflegeeinrichtung oder Pflegesachleistungen stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 zu. 

Pflegegrad 4: So erfolgt die Einstufung

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Um Leistungen der Pflegekasse beziehen zu können, muss zunächst ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden. Anschließend kommt ein*e Expert*in des medizinischen Dienstes und untersucht im Rahmen der Pflegebegutachtung die Selbstständigkeit der oder des Pflegebedürftigen in verschiedenen Kategorien. Der Pflegegrad 4 wird dann mit Hilfe eines Punktesystems bestimmt. Zwischen 70 und unter 90 Punkten wird der Pflegegrad 4 vergeben. Interessieren Sie sich für den genauen Ablauf der Pflegebegutachtung und die geltenden Kriterien bei der Punktevergabe, dann besuchen Sie unseren Ratgeber “Was ist ein Pflegegrad”. 

Pflegegrad 4: So unterstützt die Pflegekasse die häusliche Pflege

Viele Pflegebedürftige ziehen es vor, in den eigenen vier Wänden gepflegt zu werden. Die Pflegekasse unterstützt dies mit verschiedenen Maßnahmen. Das Pflegegeld und weitreichende Sachleistungen helfen dabei, Angehörige und Pflegebedürftige gleichermaßen zu entlasten. Hier finden Sie alle Leistungen für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 auf einen Blick:

  • Pflegegeld: Bei Pflegegrad 4 steht Pflegebedürftigen eine finanzielle Entlastung von 800,00 Euro im Monat zu.
     
  • Pflegesachleistungen: In diese Kategorie fallen Leistungen, die ein professioneller ambulanter Pflegedienst bei pflegebedürftigen Personen zuhause erbringt. Hierfür stellt die Pflegekasse ein Budget von 1.859,00 Euro im Monat zur Verfügung. Die Pflegegrad 4 Sachleistungen rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegeversicherung ab, sodass für Sie kein weiterer Aufwand entsteht.
     
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 4 beläuft sich auf 131,00 Euro im Monat. Hierfür kann beispielsweise eine Reinigungskraft oder Haushaltshilfe eingestellt werden, die bei alltäglichen Aufgaben unterstützt und die Familie so entlastet.
     
  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegemittel: Für die Pflege zuhause fallen viele Einmalprodukte, wie Handschuhe, Masken oder Inkontinenzprodukte an. Die Pflegekasse übernimmt monatlich maximal 42,00 Euro der dafür anfallenden Kosten. Bestellen Sie dafür einfach unsere kostenfreie Pflegebox.
     
  • Hausnotruf: Für abgesetzte Hausnotrufe zahlt die Pflegekasse monatlich einen Zuschuss von 25,50 Euro.
     
  • Wohnraumanpassung: Um die Pflege in den eigenen vier Wänden zu vereinfachen und die verbleibende Selbstständigkeit besser nutzen zu können, unterstützt die Pflegekasse Wohnraumanpassungen mit bis zu 4.180,00 Euro je Gesamtmaßnahme. Oft kann es helfen, das eigene Zuhause barrierefrei zu gestalten und so besser zugänglich zu machen, z.B. für einen barrierefreien Badumbau.
     
  • Wohngruppenzuschuss: Wenn Angehörige berufstätig sind und sich Pflegebedürftige einsam fühlen, kann der Umzug in eine Wohngruppe für Pflegebedürftige eine sinnvolle Option sein. Die Pflegeversicherung zahlt monatlich 224,00 Euro für pflegebedürftige Personen in Wohngruppen.

Pflegegrad 4: Professionelle Pflegeunterstützung

Die Einstufung in den Pflegegrad 4 bedeutet, dass Pflegebedürftige schwerst in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind und viel Unterstützung benötigen. Da Angehörige nicht rund um die Uhr erreichbar sein können, ist es ratsam, die Angebote zur professionellen Pflegeunterstützung zu nutzen und so die Pflege zuhause zu entlasten. 

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 4

Vor allem nach (operativ medizinischen) Krankenhausaufenthalten benötigen Pflegebedürftige intensive Pflege rund um die Uhr. Besonders, wenn die pflegenden Angehörigen berufstätig sind oder kleine Kinder haben, können sie den Bedürfnissen ihrer pflegebedürftigen Familienmitglieder nicht gerecht werden. In Fällen wie diesen ist es sinnvoll, auf die Kurzzeitpflege zurückzugreifen, welche die Pflegekasse für 56 Tage mit 1.854,00 Euro pro Jahr bezuschusst. So können sich Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 in einer professionellen Pflegeeinrichtung erholen und anschließend in den Rahmen der häuslichen Pflege zurückkehren. 

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 4

Pflegende Angehörige können aufgrund von Urlaub oder Arbeit nicht immer für ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder zur Verfügung stehen. In Fällen wie diesen unterstützt die Pflegekasse Pflegebedürftige und deren Angehörige mit der Verhinderungspflege mit 1.685,00 Euro im Jahr. Pflegebedürftige können während der Abwesenheit ihrer Angehöriger so durch professionelle Pflegepersonen in den eigenen vier Wänden gepflegt und unterstützt werden. 

Gemeinsamer Jahresbetrag ab Pflegegrad 2: Das Budget optimal nutzen

Wichtige Änderungen bei der Pflege zum 1. Juli 2025

Zum 1. Juli 2025 tritt das Pflegeunterstützungsgesetz und Pflegeentlastungsgesetz (PUEG) in Kraft, das wichtige Vereinfachungen bei der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege mit sich bringt.

Bisher getrennte Leistungsbeträge werden zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammengefasst. Das bedeutet, dass Ihnen künftig ein kalenderjährlicher Gesamtleistungsbetrag von bis zu 3.539,00 Euro zur Verfügung steht. Diesen Betrag können Sie flexibel nach Ihrem Bedarf für beide Leistungsarten nutzen.

Ein weiterer Vorteil ist, dass die bisherigen, oft komplizierten Übertragungsregelungen entfallen. Das macht die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege deutlich unkomplizierter.

Tagespflege und Nachtpflege bei Pflegegrad 4

Angehörige, welche ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder unterstützen, haben oft selbst viel um die Ohren. Die häusliche Pflege lässt sich oft nur schwer mit anderen Verpflichtungen in Einklang bringen. Um einer Überlastung vorzubeugen, bietet die Pflegeversicherung Unterstützung in Form der Tages- und Nachtpflege an. Diese wird mit 1.685,00 Euro im Monat bezuschusst und ist ein Zusatzangebot zur häuslichen Pflege. Pflegende Angehörige können ihr pflegebedürftiges Familienmitglied für einige Stunden in einer professionellen Pflegeeinrichtung umsorgen lassen und sie anschließend wieder abholen. Durch die professionelle Unterstützung lassen sich Pflege und Beruf besser vereinen.

Vollstationäre Pflege: Heimkosten bei Pflegegrad 4

Da Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 schwerstens in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt sind und in den meisten Bereichen des alltäglichen Lebens Unterstützung benötigen, kann auch die vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung eine sinnvolle Option sein. Dabei gilt es allerdings zwei Dinge zu beachten: Zum einen fallen alle zusätzlichen Ansprüche auf Unterstützung wie das Pflegegrad 4 Pflegegeld oder Sachleistungen weg, sobald die Pflege im vollstationären Rahmen abläuft. Zum anderen ist zu beachten, dass die Pflegekasse monatlich zwar 1.855,00 Euro für die Pflege im Pflegeheim bereitstellt, allerdings deckt dies nicht die Gesamtkosten, die in der Einrichtung anfallen. Sie müssen also immer mit einem Eigenanteil rechnen. 

Pflegegrad 4: Widerspruch einlegen

Zwei bis drei Wochen nach der Pflegebegutachtung erhalten Sie einen Bescheid, der Ihren Pflegegrad bestätigt. Sollten Sie mit der vorgenommenen Einstufung nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen schriftlichen Widerspruch einzulegen. Mehr Informationen zu Formalitäten und Ablauf finden Sie in unserem Ratgeber zum Pflegegrad. 

Pflegegrad 4: Ein Beispiel

Der 82-jährige Willi Hauck ist aufgrund eines Schlaganfalls halbseitig gelähmt und auch in den eigenen vier Wänden auf die Nutzung eines Rollstuhls angewiesen. In seiner alters- und seniorengerecht umgebauten Wohnung ist er auf tägliche Unterstützung angewiesen. Bei allen alltäglichen Tätigkeiten z.B. Körperhygiene, dem Anziehen und dem Toilettengang ist er auf die Unterstützung einer Pflegekraft angewiesen. 

Durch das Gutachten des MD erhält Herr Hauck mit 76,5 Punkten den Pflegegrad 4.
 

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