Um die Voraussetzungen für eine Einstufung in Pflegegrad 1 zu verdeutlichen, hier ein typischer Fall:
Der 75-jährige Helmut Müller lebt allein in seiner Wohnung im 2. Stock ohne Aufzug. Er leidet an keinen kognitiven oder körperlichen Einschränkungen, lediglich eine rheumatische Erkrankung erschwert ihm das eigenständige Anziehen. Das Putzen seiner Wohnung und das Treppensteigen mit den Einkaufstüten fallen ihm zunehmend schwerer, sodass Herr Müller einen Antrag auf Pflegegrad stellt.
Nach Prüfung des Medizinischen Dienstes wird ihm eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit attestiert, da er im Bewertungssystem mehr als 12,5 Punkte erreicht. Damit wird Herr Müller in den Pflegegrad 1 eingestuft.
Die monatliche Kostenrückerstattung in Höhe von 131,00 Euro kann Herr Müller nutzen, um eine helfende Hand im Haushalt zu bezahlen. Für eine altersgerechte Wohnraumanpassung kann er einmalig einen Zuschuss von 4.180,00 Euro bei der Pflegekasse beantragen.
Zusätzlich könnte Herr Müller, abgesehen vom Pflegegrad, von weiteren Unterstützungsmöglichkeiten profitieren: