Pflegegrad 1: Leistungen und Voraussetzungen im Überblick

Der Pflegegrad beschreibt die Pflegebedürftigkeit einer Person und bestimmt, wie viel Unterstützung zur Bewältigung des alltäglichen Lebens notwendig ist.
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Den Pflegegrad 1 erhalten Menschen, die nur geringfügig unterstützt werden müssen, um ihren Alltag zu bewältigen. Wir vom Sanitätshaus Seeger informieren Sie über die Voraussetzungen und Leistungen, die an den Pflegegrad 1 geknüpft sind.

Was bedeutet Pflegegrad 1?

Im Januar 2017 wurde ein neues System eingeführt, um die Pflegebedürftigkeit von Menschen differenzierter messen zu können. Die alten Pflegestufen 1 bis 3 wurden damit von den Pflegegraden 1 bis 5 abgelöst. Wer hat Anspruch auf Pflegegrad 1? Menschen, die nur unter sehr geringen Beeinträchtigungen in den Bereichen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten leiden, werden in den Pflegegrad 1 eingestuft.

Der Pflegegrad 1 umfasst Personen, die nach dem alten System in gar keine Pflegestufe passten und somit keine Unterstützung erhielten, da sie Aufgaben des alltäglichen Lebens noch weitestgehend selbstständig bewältigen können. Betroffen sind vor allem Personen mit leichter Demenz oder geringen Einschränkungen des Bewegungsapparats. Durch diese Pflegereform profitiert nun ein größerer Personenkreis von Leistungen aus der Pflegeversicherung.
 

Pflegegrad 1: Welche Voraussetzungen bestehen?

Welche Voraussetzungen für Pflegegrad 1 müssen erfüllt sein? Wenn Sie bei sich selbst oder bei Angehörigen eine erhöhte Pflegebedürftigkeit sehen und deswegen Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen wollen, müssen Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Anschließend beurteilt ein Gutachter oder eine Gutachterin die Selbstständigkeit des oder der Pflegebedürftigen in sechs Kategorien mit Hilfe eines Punktesystems.

Die Kriterien für Pflegegrad 1 werden anhand folgender Module bewertet:

  • Mobilität,
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten, 
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen,
  • Selbstversorgung,
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen,
  • Gestaltung des alltäglichen Lebens und sozialer Kontakte.
     

Je nachdem, wie selbstständig eine Person in den verschiedenen Bereichen ist, wird eine Punktzahl vergeben. Die Punkte für Pflegegrad 1 liegen bei 12,5 bis unter 27 im Begutachtungsassessment. Ab wann bekommt man Pflegegrad 1? Sobald diese Punktzahl erreicht ist und der Antrag bewilligt wurde.

Für mehr Informationen zum Ablauf der Antragstellung und zum Pflegegutachten finden Sie Details in unserem Ratgeber zum Pflegegrad.

Entlastungsbeitrag bei Pflegegrad 1: Welche Leistungen stehen wem zu?

Die von der Pflegekasse übernommenen Leistungen hängen vom entsprechenden Pflegegrad ab. Da Personen mit dem Pflegegrad 1 nur verhältnismäßig geringe physische und/oder psychische Beschwerden haben, liegt der Schwerpunkt der Unterstützung und Pflege auf dem Erhalt der Selbstständigkeit und prophylaktischen Maßnahmen.

Welche Einschränkungen bei Pflegegrad 1 führen dazu, dass einige typische Pflegeleistungen wegfallen? Auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen durch professionelle Pflegepersonen besteht kein Anspruch. Auch die Kosten für Tages- und Nachtpflege, vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege sowie Verhinderungspflege werden in diesem Fall nicht von der Pflegeversicherung bezuschusst. Dieser Leistungsanspruch besteht erst ab Pflegegrad 2.

Pflegegrad 1 Leistungen: Was steht mir zu? Das steht Personen mit Pflegegrad 1 zu.

  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Die Pflegekasse stellt einen monatlichen Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1, der 131,00 Euro beträgt.
     
  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Für Einmalprodukte wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel werden bis zu 42,00 Euro im Monat zur Verfügung gestellt. Diese können praktisch in einer kostenlosen Pflegebox bis vor Ihre Haustüre geliefert werden.
     
  • Hausnotruf: Ein abgesetzter Hausnotruf wird mit 25,50 Euro bezuschusst.
     
  • Wohngruppenzuschuss: Entscheidet sich die betroffene Person, in eine Wohngruppe umzuziehen, erhält sie einen monatlichen Zuschuss von 224,00 Euro.
     
  • Wohnraumanpassung: Muss der Wohnraum an die Bedürfnisse der Person angepasst werden (z. B. in Bezug auf die Barrierefreiheit), werden für die Gesamtmaßnahme bis zu 4.180,00 Euro gezahlt.
     

Welche Unterstützung gibt es bei Pflegegrad 1 für Angehörige?

Neben diesen finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten haben Personen des Pflegegrades 1 die Option, ein umfassendes Beratungsangebot zu nutzen. Eine individuelle Pflegeberatung kann helfen, die Bedürfnisse der Betroffenen frühzeitig zu erkennen.
Auch Angehörige erhalten Unterstützung durch die Möglichkeit, kostenfrei einen Pflegekurs zu besuchen.

Pflegegrad 1: Widerspruch einlegen

Natürlich ist es möglich, gegen die Einstufung in den Pflegegrad 1 Widerspruch einzulegen. Dabei ist es wichtig, die festgelegte Frist von einem Monat ab Tag der Zustellung nicht zu überschreiten und überzeugende Gründe für Ihre Zweifel vorzubringen.

Wenn Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sind, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  • Prüfen Sie den Bescheid genau und identifizieren Sie Unstimmigkeiten.
  • Reichen Sie den Widerspruch fristgerecht ein.
  • Fügen Sie zusätzliche ärztliche Atteste oder Gutachten bei. 
  • Nehmen Sie bei Bedarf professionelle Hilfe durch Pflegestützpunkte oder Sozialverbände in Anspruch.
     

Wird der Widerspruch abgelehnt, besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht einzureichen. Dieses Verfahren ist für Versicherte kostenfrei.

Pflegegrad 1: Fallbeispiel

Um die Voraussetzungen für eine Einstufung in Pflegegrad 1 zu verdeutlichen, hier ein typischer Fall:

Der 75-jährige Helmut Müller lebt allein in seiner Wohnung im 2. Stock ohne Aufzug. Er leidet an keinen kognitiven oder körperlichen Einschränkungen, lediglich eine rheumatische Erkrankung erschwert ihm das eigenständige Anziehen. Das Putzen seiner Wohnung und das Treppensteigen mit den Einkaufstüten fallen ihm zunehmend schwerer, sodass Herr Müller einen Antrag auf Pflegegrad stellt.

Nach Prüfung des Medizinischen Dienstes wird ihm eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit attestiert, da er im Bewertungssystem mehr als 12,5 Punkte erreicht. Damit wird Herr Müller in den Pflegegrad 1 eingestuft.

Die monatliche Kostenrückerstattung in Höhe von 131,00 Euro kann Herr Müller nutzen, um eine helfende Hand im Haushalt zu bezahlen. Für eine altersgerechte Wohnraumanpassung kann er einmalig einen Zuschuss von 4.180,00 Euro bei der Pflegekasse beantragen.

Zusätzlich könnte Herr Müller, abgesehen vom Pflegegrad, von weiteren Unterstützungsmöglichkeiten profitieren:

Digitale Pflegeanwendungen und weitere Unterstützungsmöglichkeiten

Neben den klassischen Leistungen können Personen mit Pflegegrad 1 auch von digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) profitieren. Diese umfassen beispielsweise Apps zur Sturzprävention oder zum Gedächtnistraining, die von der Pflegekasse mit bis zu 53,00 Euro monatlich bezuschusst werden können.

Für pflegende Angehörige besteht zudem die Möglichkeit, Pflegezeit in Anspruch zu nehmen. Sie können sich für bis zu zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen und erhalten in dieser Zeit Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung.

Beim Sanitätshaus Seeger beraten wir Sie gerne zu allen Fragen rund um Pflegehilfsmittel und unterstützen Sie mit unserer Expertise. Unsere Expert*innen helfen Ihnen dabei, die passenden Hilfsmittel für Ihre individuelle Pflegesituation zu finden und informieren Sie über Finanzierungsmöglichkeiten durch die Kranken- oder Pflegekasse.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Unterstützungsmöglichkeiten bei Pflegegrad 1 zu erfahren!

Pflegegrad 1: kleine Hilfen mit großer Wirkung

Der Pflegegrad 1 mag zwar die niedrigste Stufe im Pflegesystem darstellen, doch die damit verbundenen Leistungen können für Betroffene eine bedeutende Unterstützung im Alltag sein. Gerade die frühzeitige Inanspruchnahme von Hilfen kann dazu beitragen, die Selbstständigkeit länger zu erhalten und eine Verschlechterung der Pflegesituation zu verzögern oder zu verhindern.

Die finanzielle Unterstützung durch den Entlastungsbetrag, die Zuschüsse für Wohnraumanpassungen und die Möglichkeit, Pflegehilfsmittel zu beziehen, bilden ein wichtiges Fundament für ein selbstbestimmtes Leben trotz beginnender Einschränkungen. Besonders wertvoll ist dabei die Flexibilität, mit der diese Leistungen eingesetzt werden können: sei es für Haushaltshilfen, Betreuungsangebote oder technische Hilfsmittel.

Sollten Sie für sich selbst oder Angehörige Unterstützungsbedarf sehen, zögern Sie nicht, einen Antrag auf Pflegegrad zu stellen. Das Team vom Sanitätshaus Seeger steht Ihnen bei allen Fragen rund um Hilfsmittel und deren Finanzierung kompetent zur Seite. Gemeinsam finden wir Lösungen, die Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen und Ihnen den Alltag erleichtern.

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